Unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen an andere Unternehmen, natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie an öffentlich-rechtliche Sondervermögen erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen.
Erstens. - Lieferantenvertrag
1.1.- Um den Liefervertrag sowie eventuelle Änderungen, Zubehörbestimmungen und sonstige Vereinbarungen aktuell zu halten, bedarf es der schriftlichen Bestätigung jeder Bestellung durch die CORTIZO'S GRUPPE.
1.2.- Mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung der CORTIZO'S GRUPPE und mit der Annahme der Ware oder der bestellten Dienstleistungen akzeptiert der KÄUFER unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Zweitens. - Menge und Qualität der Waren
2.1.- Die Produktionsreferenzen und deren Mengen sind in der entsprechenden Rechnung für jede Lieferung anzugeben. Die Qualität der gelieferten Waren muss den Qualitätsvorgaben der CORTIZO'S GRUPPE entsprechen.
2.2.- Die CORTIZO'S GRUPPE führt die Prüfung der Abmessungen, der Härte und der chemischen Zusammensetzung der gelieferten Produkte auf der Grundlage der zwischen den Parteien vereinbarten Pläne durch. Falls zusätzliche Prüfungen erforderlich sind oder das Profil / s einer bestimmten Norm unterliegt, muss dies ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart sowie im Auftragsdokument angegeben werden.
2.3.- Darüber hinaus muss DER KÄUFER die Qualitätskontrollen seiner Produkte vor dem Inverkehrbringen und/oder dem Verkauf an Dritte durchführen.
Drittens. - Preis
Die Preise für die Waren werden, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro (€) und zu den Bedingungen der FCA-Cortizo Group Factory festgelegt und beinhalten die Standardverpackungskosten. Diese Preise werden in der Rechnung mit den Angaben über das Produkt und die Menge ausgewiesen.
Viertens: - Zahlungsbedingungen
Die Frist für die Bezahlung der Waren wird durch Banküberweisung innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum eingehalten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
Fünfte. - Verpackung und Etikettierung
5.1.- Die Verpackung muss den direkten Kontakt zwischen den Waren während des Transports verhindern, um die Qualität der Außenflächen der Waren während des Transports zu gewährleisten.
5.2.- Jedes Packstück ist ordnungsgemäß mit einem Etikett zu versehen, auf dem der Bestimmungsort, der Name des Erzeugnisses, das Netto-/Bruttogewicht, die Menge und die Nummer des Packstücks sowie die Bezeichnung der Ware angegeben sind.
5.3.- Jeder Fehler, Defekt oder Qualitätsmangel in der Verpackung, der Etikettierung, der Kennzeichnung oder der mit der Bestellung verbundenen Dokumentation ist der CORTIZO'S GRUPPE unverzüglich mitzuteilen, und nach Annahme und Erhalt durch die CORTIZO'S GRUPPE werden die Maßnahmen zur Entschädigung in gegenseitigem Einvernehmen zwischen den Parteien vereinbart.
Sechstens: Vertraulichkeit
Jede Dokumentation oder Information, die von einer der Parteien zur Verfügung gestellt wird, ist geistiges Eigentum des Autors und kann von der anderen Partei nicht für einen anderen Zweck als die Produktion der Profile des KÄUFERS verwendet werden, gemäß den Gesetzen zum geistigen Eigentum.
Siebtens: Lieferverzögerungen und höhere Gewalt
7.1.- Beide Parteien sind von der teilweisen oder vollständigen Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen befreit, wenn die Nichterfüllung durch höhere Gewalt verursacht wurde und die Umstände die Erfüllung des Vertrages beeinträchtigt haben. Als Ursachen kommen unter anderem in Betracht: Blockade, Feuer, Überschwemmung, staatliches Embargo, Erdbeben, Krieg usw. In einem solchen Fall wird die vereinbarte Frist für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen um den entsprechenden Zeitraum verlängert, den die Umstände andauern. Ebenso verlängern sich die Fristen in gleicher Weise, wenn sich die Lieferung aufgrund schwerwiegender Arbeitskonflikte, allgemeiner Transportstreiks, Generalstreiks der Hauptmateriallieferanten, Energiebeschränkungen, die die Produktion ernsthaft beeinträchtigen, oder anderer Umstände, die außerhalb der Kontrolle des VERKÄUFERS liegen und die die Produktions- und Vertriebskette für die vertragsgegenständlichen Artikel direkt und entscheidend beeinflussen, verzögert.
7.2.- Die Partei, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen kann, sollte die andere Partei unverzüglich über Beginn und Ende der vorgenannten Umstände unterrichten.
7.3.- Beide Parteien vereinbaren, dass die Zahlungsverpflichtungen nicht durch "höhere Gewalt" oder die anderen in dieser Klausel genannten Gründe beeinträchtigt werden.
Achte - Ansprüche
8.1.- Der KÄUFER hat das Recht, die Menge und die Qualität der Ware innerhalb einer maximalen und nicht verlängerbaren Frist von 10 Tagen nach Erhalt zu reklamieren, und zwar in jedem Fall vor jeder Art von Manipulation an der Ware. Jede Reklamation muss die Menge des Produkts, seine Beschreibung und die Gründe für die Reklamation enthalten. Die Reklamation ist per Einschreiben mit Rückschein zu übermitteln.
8.2.- Der KÄUFER ist verpflichtet, der CORTIZO'S GRUPPE die Prüfung der Waren zu ermöglichen.
8.3 Im Falle der Rücksendung der Ware ist der KÄUFER verpflichtet, GRUPO CORTIZO die Ware mit einer für den Transport und die Rücksendung geeigneten Verpackung zur Verfügung zu stellen.
Neuntens. - Grenze der Verantwortung
9.1.- In keinem Fall haftet die CORTIZO'S GRUPPE unter irgendeiner Haftungstheorie für indirekte, beiläufige, besondere Schäden, Folgeschäden oder Strafschadensersatz, was ohne Einschränkung Schäden für entgangene Gewinne oder Einnahmen, entgangene Geschäftsmöglichkeiten, Imageverlust oder Datenverlust einschließt, selbst wenn der KÄUFER auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
9.2.- Die Haftung der GRUPPE CORTIZO in Bezug auf das als mangelhaft erkannte Material beschränkt sich auf den kostenlosen Ersatz des gelieferten Materials am gleichen Bestimmungsort ohne jegliche Entschädigung oder zusätzliche Kosten oder alternativ, nach Wahl von GRUPO CORTIZO, auf die Ausstellung einer Gutschrift über die bezahlten Rechnungen in Bezug auf das mangelhafte Material.
Zehnte - Kreditgrenze
Die CORTIZO'S GRUPPE kann die Zahlungsbedingungen über eine Versicherungsgesellschaft absichern. Für den Fall, dass die Kreditwürdigkeit des KÄUFERS aus irgendeinem Grund reduziert wird, das eingeräumte Kreditlimit überschritten wird oder die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden, hat die CORTIZO'S GRUPPE das Recht, die mit dem KÄUFER unterzeichneten Zahlungsbedingungen für alle noch ausstehenden Bestellungen zu ändern, zu widerrufen und/oder zu stornieren und die ausstehenden Lieferungen auszusetzen, bis die Situation geklärt ist.
Elftes - Beendigung und Aufhebung des Auftrags.
11.1.- Die CORTIZO'S GRUPPE hat das Recht, den Auftrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den KÄUFER zu kündigen, wenn über den KÄUFER der Konkurs eröffnet wird, eine Konkurserklärung vorliegt, ein zeitweiliger oder dauerhafter Zahlungsaufschub eintritt, sein Unternehmen liquidiert wird oder ein Vollstreckungsrecht in das Vermögen des KÄUFERS verhängt wird oder das Unternehmen des KÄUFERS ganz oder teilweise auf irgendeine Weise an einen Dritten übertragen wird.
11.2.- Keine Bestellung kann vom KÄUFER ganz oder teilweise storniert werden, sobald die CORTIZO'S GRUPPE mit der Herstellung begonnen hat, es sei denn, beide Parteien haben dies ausdrücklich vereinbart.
11.3.- Die Übertragung des Eigentums an den gelieferten Waren auf den KÄUFER wird erst mit der vollständigen Bezahlung der gesamten von der CORTIZO'S GRUPPE in Rechnung gestellten Waren wirksam.
Zwölftes - Zuständigkeit und anwendbares Recht
12.1. Alle Unstimmigkeiten und Meinungsverschiedenheiten, die zwischen den Parteien in Bezug auf die Ausführung und Auslegung dieses Dokuments auftreten können, werden durch Verhandlungen zwischen den Parteien gütlich beigelegt.
12.2.- Für den Fall, dass die Parteien keine Einigung erzielen, vereinbaren sie, alle Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung oder Auslegung dieser Vereinbarung ergeben, den Gerichten von Santiago de Compostela (Spanien) und der spanischen Gesetzgebung zu unterbreiten, wobei sie ausdrücklich auf ihre eigene Zuständigkeit verzichten, falls diese anders sein sollte.
This contract is written in Spanish and English. Both texts are equal and have the same legal force. In case of disagreement the Spanish version will prevail.